Zuständigkeit der geplanten Fracking-Expertenkommission für die Prüfung von Fracking-Erprobungsmaßnahmen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wird die von der Bundesregierung geplante unabhängige Expertenkommission zum Fracking, die im Einzelfall prüfen soll, ob eine kommerzielle Fracking-Aktivität in Schiefer- oder Kohleflözgesteinen oberhalb von 3 000 Metern Tiefe in einer bestimmten Lagerstätte als unbedenklich einzustufen ist, auch zu Fracking-Erprobungsmaßnahmen in Schiefer- oder Kohleflözgesteinen oberhalb von 3 000 Metern Tiefe Stellung beziehen, oder soll die Prüfung im Fall von Erprobungsmaßnahmen in solchen Lagerstätten ausschließlich durch die zuständigen Behörden erfolgen und somit auch bereits vor der Einsetzung der Expertenkommission ausdrücklich möglich sein?</p>