Zuständigkeit der EU hinsichtlich der Regelung zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erkennt die Bundesregierung grundsätzlich die Zuständigkeit der EU-Ebene an, zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Elternzeit) eine Richtlinie zu erlassen, und wird die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission vom 26. April 2017 (COM 2017, 253 final) unterstützen, der u. a. zehn Tage "Vaterschaftsurlaub" bei Geburt eines Kindes sowie vier nicht übertragbare Elternmonate vorsieht?