Zuständigkeit bei Strafverfahren für Auslandsstraftaten deutscher Soldaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Art und Umfang der Strafverfahren vor einem bundeseinheitlichen Gerichtsstand für Auslandsstraftaten deutscher Soldaten, der durch Bundesgesetz vom 21. Januar 2013 eingeführt und begründet wurde und ausschließlich Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr betrifft nunmehr reine Ländersache sei (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9371) und Fragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages hierzu von der Bundesregierung nicht mehr beantwortet werden müssen?