Zuständigkeit bei der Durchsetzung der Maskenpflicht im Bahnverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Maskenpflicht in Bahnhöfen oder Zügen der Deutschen Bahn AG eine Zuständigkeitslücke zwischen der Bundespolizei und den Landespolizeien? <br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorgefallen, dass die Landespolizeien dort die Maskenpflicht durchgesetzt haben?