Zuständigkeit bei Abschiebeflügen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Abschiebeflüge aus Deutschland bekannt, bei denen die Durchführung ab dem Flughafen nicht in der Zuständigkeit einer deutschen Behörde lag (www.frsh.de/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/news/naechster-schritt-in-die-externalisierungspolitik/) und Abschiebeflüge lediglich durch Begleitpersonen von deutscher Seite stattgefunden haben, und falls ja, welche rechtlichen Kompetenzen (insbesondere Weisungsbefugnis) haben die Begleitpersonen?