Zuständige Behörde für eine Erstattung von durch illegal eingewanderte Flüchtlinge entstehende Krankenhauskosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bezugnehmend auf die Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 18/5040 Auskunft geben, welche die zuständige Behörde ist, an die sich ein Krankenhaus wenden muss, um die Kosten der Behandlung eines illegal eingereisten und in Deutschland sich illegal aufhaltenden Flüchtlings erstattet zu bekommen, wenn die Identität des Flüchtlings unbekannt ist und im vitalen Interesse des Flüchtlings auch besser unbekannt bleibt?