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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-64442

Zuständige Aufsichtsbehörden für Verpflichtetengruppen nach § 2 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes in den einzelnen Bundesländern

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern für diejenigen Verpflichtetengruppen nach § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG), deren Aufsicht nach § 16 Absatz 2 Nummer 9 GwG den Ländern obliegt, die zuständigen Aufsichtsbehörden (bei einer Aufgabenübertragung an Gebietskörperschaften unterhalb der Landesebene oder an nachgeordnete Behörden einschließlich der für die Fachaufsicht zuständigen Bundesministerien), und auf welcher Rechtsgrundlage sind die Zuständigkeiten festgelegt?</p>