Zustand der Bundesgebäude und Anwendung des Nachtragsmanagements bei Bundesbauten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit unterscheiden sich die Werte von Neubauten des Bundes in Berlin (z. B. Bundesministerien) von Vergleichswerten des Bundesgebäudebestandes (bitte nach Funktion, Betriebskosten, Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit/Lebenszyklus aufschlüsseln), und warum verzichtet der Bund als Bauherr meines Wissens auf verpflichtende Vorgaben zu einer Instandhaltungs- und Betriebskostenvorschau im Rahmen der Planungsleistungen bei Neubauten?<br /> <br /> Inwieweit wird das Nachtragsmanagement bei Bundesbauten ursachengetreu dokumentiert und ausgewertet, um bei künftigen Bauvorhaben des Bundes als Korrektiv zu wirken?