Zusicherung von Kurzarbeitergeld für das VW-Werk in Emden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hätte die Zusicherung von Kurzarbeitergeld für das Emdener VW-Werk nach Auffassung der Bundesregierung auch vor der Weisungsänderung Nr. 201603008 vom 21. März 2016 – Geschäftsanweisungen Kurzarbeitergeld – der Bundesagentur für Arbeit eine Befürwortung erfahren, und mit welcher Zielsetzung wurde die materiell-rechtliche Änderung der Weisungslage insbesondere beim Punkt 3 der Anlage 2 der Weisung vom 21. März 2016 vorgenommen?