Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die Abwicklung der Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) mit den sozialen Dienstleistern (z. B. Einrichtungen nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX) ablaufen, wenn es mehrere zuständige Leistungsträger incl. kommunale Träger gibt? <br /> <br /> Welche Ermessenskriterien gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die Festlegung der Höhe der Zuschüsse, die nach § 3 Satz 5 SodEG höchstens 75 Prozent des Monatsdurchschnitts betragen dürfen?