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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-260126

Zusätzlicher Zugang zu Integrationskursen nach dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 44 Absatz 1 AufenthG aufgrund des Inkrafttretens des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 1. August 2019 zusätzlich Zugang zu Integrationskursen erhalten (mit der Unterscheidung zwischen Personen mit "guter Bleibeperspektive" und "arbeitsmarktnahen" Personen ohne gute Bleibeperspektive), und wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass dadurch Personen, die sich in AnkER-Zentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen befinden und nicht aus Syrien oder Eritrea kommen, damit faktisch zwischen neun und 18 Monaten zum Zugang zu Integrationskursen ausgeschlossen werden?