Zusätzlicher Vermerk "Personalien laut eigenen Angaben" zu den Daten auf der Aufenthaltskarte bzw. dem Reiseausweis für Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bei Ausländern, die keine Dokumente bei der Einreise vorlegen, die Angaben auf der Aufenthaltskarte bzw. auf dem Reiseausweis mit dem Vermerk "Personalien laut eigenen Angaben" ergänzt werden? <br /> <br /> Wenn ja, wie viele Personen sind mit dem Vermerk "Personalien laut eigenen Angaben" registriert? <br /> <br /> Welche Folgen hat der Vermerk "Personalien laut eigenen Angaben" in den Verfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes bzw. nach § 31 bzw. nach § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes?