Zusätzlicher Personalbedarf für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern konnte der im Haushalt 2015 mit Haushaltsvermerk bezifferte zusätzliche Personalbedarf von 1 600 Arbeitskräften für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung bis jetzt in tatsächlich besetzte Stellen umgesetzt werden, und wie viele Planstellen sowie tatsächlich besetzte Stellen gibt es derzeit bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (bitte die Planstellen und die tatsächliche Besetzung für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen)?