Zusätzlicher Personalbedarf des Statistischen Bundesamts für die Ermittlung des Orientierungswertes bzgl. der Krankenhauspreise
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sind dem Statistischen Bundesamt bereits zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt worden, damit es den Orientierungswert bezüglich der Krankenhauspreise methodisch besser ermitteln kann, zumal das Statistische Bundesamt bereits seit dem Jahr 2012 (Auszug aus "Wirtschaft und Statistik", Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012, zum Orientierungswert für Krankenhäuser) und zuletzt in einer Stellungnahme vom Juni 2013 beschrieben hat, dass der gesetzliche Auftrag, den Orientierungswert zu ermitteln, nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen unter Einbeziehung krankenhausspezifischer Gewichtung der Preisindices zu leisten ist und zumal im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das stärkere Abstellen des Orientierungswertes auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich vereinbart wurde?</p>