Zusätzlicher finanzieller Bedarf für die zahnärztliche Versorgung Pflegebedürftiger; Bereitstellung weiterer GKV-Mittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Datengrundlage bzw. Modellrechnung hat die Bundesregierung den im Rahmen der Pflegereform angekündigten zusätzlichen finanziellen Bedarf für die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen beziffert, und wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bereitstellung weiterer GKV-Mittel vor dem Hintergrund des bestehenden Versorgungsauftrages der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen?