Zusätzliche Einnahmen aus der veränderten Bemessungsgrundlage der KFZ-Steuer ab 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch werden nach Annahme der Bunderegierung die zusätzlichen Einnahmen aus der Veränderung der Bemessungsgrundlage der KFZ-Steuer ab dem Jahr 2021 ausfallen, wie sie in Punkt 35 Buchstabe a des durch den Koalitionsausschuss beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets sowie im Klimapaket der Bundesregierung des letzten Jahres angekündigt wurde?<br />