Zusatzbeitragssatz in der Krankenversicherung für die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer ab 2015
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welcher Zusatzbeitragssatz in der Krankenversicherung ist für die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer ab dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes anzuwenden, und inwieweit ist die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer zu einer Veranlagung verpflichtet, wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren mit einem zu hohen Zusatzbeitragssatz gerechnet wurde (bitte mit Begründung)?</p>