Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welcher Höhe (in Prozent des Einkommens) sind Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ansicht der Bundesregierung tolerabel, und falls hierfür die Protokollnotiz im Koalitionsvertrag maßgeblich ist, wonach Zusatzbeitrag und Steuerzuschuss (dieses Jahr 14 Mrd. Euro) zusammen maximal 20 Prozent der Ausgaben der Krankenkassen (nach Schätzerkreis Bundesversicherungsamt 220,6 Mrd. Euro, 20 Prozent sind 44,12 Mrd. Euro) ausmachen dürfen, ist die Berechnung für dieses Jahr richtig, dass diese Grenze bei 30,12 Mrd. Euro liegt, mithin also bei über 2,3 Prozent Zusatzbeitrag (30,12 Mrd. Euro geteilt durch 1296,94 Mrd. Euro (beitragspflichtige Einnahmen der Versicherten nach Schätzerkreis))?