Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum von geimpften bzw. genesenen Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden Kinder von Menschen, die entweder gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen sind und die daher unter die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) fallen, nach Kenntnis der Bundesregierung bei Zusammenkünften im öffentlichen oder privaten Raum bei der Berechnung der zulässigen Anzahl an Haushalten als eigener Haushalt gezählt, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Kinder, für die noch kein Impfstoff gegen das Coronavirus zugelassen ist, nicht bei den Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus diskriminiert werden?