Zusammenführung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Leistungen des im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vom 20. Februar 2023 angekündigten Entlastungsbudgets (gemeinsamer Jahresbetrag), das in der Endfassung des Gesetzes nicht mehr enthalten ist, anderweitig so aufzugreifen, dass Menschen mit Behinderung trotzdem von einer Zusammenführung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege profitieren können, und wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?