Zusammenarbeit mit Libyen im Hinblick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen durch die libysche Sondereinheit "Special Deterrence Force"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer militärischen und politischen Kooperation mit der libyschen Einheitsregierung aus dem Bericht der Vereinten Nationen, der der „Special Deterrence Force“ – einer dem libyschen Innenministerium unterstellten Sondereinheit – Folter, Erpressung, Menschenhandel und schwere Menschenrechtsverletzungen vorwirft (vgl. u. a. www.tagesschau.de/ausland/libyen-milizen-101. html vom 15. März 2018 – 14:17 Uhr), und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Vorwürfe zu ergreifen, um Geflüchtete zu schützen, die nach ihrer Erstversorgung an die – ebenfalls dem libyschen Innenministerium unterstellte – staatliche Behörde für Migrationsbekämpfung (DCIM) übergeben werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/571)?