Zusammenarbeit mit Frankreich in der Energiepolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat sich die Bundesregierung vor wenigen Tagen einerseits in Artikel 19 des sog. Vertrags von Aachen gegenüber Frankreich dazu verpflichtet, die Zusammenarbeit in der Energiepolitik auszubauen, und andererseits die Stoßrichtung der Empfehlungen der sog. Kohlekommission begrüßt, soweit sie einen energiepolitischen nationalen Alleingang vorbei am EU-Emissionszertifikatehandelssystem befürworten?