Zusammenarbeit mit der niederländischen Reichsregierung im Rahmen des geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen des geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetzes zusammen mit der niederländischen Reichsregierung zu tun, um in der Frage der in den grenznahen Regionen zu den Niederlanden lebenden z. B. rumänischen und bulgarischen Werksvertragsarbeitnehmern, die in der niederländischen Fleischindustrie tätig sind und oft unzumutbaren Arbeitsund menschenunwürdigen Unterbringungsbedingungen ausgesetzt sind, für die dringend notwendige Abhilfe zu sorgen? <br /> <br /> Wird die Bundesregierung darauf dringen, die Tätigkeit niederländischer, sogenannter Uitzendbureaus auf deutscher Seite rechtssicher zu kontrollieren und gegebenenfalls zu beschränken?