Zusammenarbeit mit afrikanischen Regierungen bzw. Naturschutzbehörden bei der Schutzgebietsfinanzierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte hat die Bundesregierung gesetzt, um die Zusammenarbeit mit Regierungen bzw. deren Naturschutzbehörden in Afrika bei der Schutzgebietsfinanzierung neu zu regeln, die aufgrund der Berichte von Menschenrechtsverletzungen in den Parks im letzten Jahr in Kritik geraten ist (vgl. www.swr.de/report/menscheurechtsverletzungen-leidende-bevoelkerung-die-verfehlte-naturschutzpolitik-von-bundesregierung-und-kfw-in-afrika/-/id=23345/did=23592218/nid=233454/2igen5/index.html), und unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Kongolesischen Institut für Naturschutz (ICCN) fortsetzen?