Zusammenarbeit des BKM mit NGOs bezüglich der Bekämpfung von Hasskriminalität im Bereich der PMK-rechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Nichtregierungsorganisationen arbeitet das Bundeskriminalamt im Wege des "Drei-Ebenen-Ansatzes" zur Bekämpfung von vermeintlicher oder tatsächlicher sogenannter "Hasskriminalität" im Bereich der PMK-rechtszusammen, und welche konkreten Aufgaben und Befugnisse kommen diesen Nichtregierungsorganisationen dabei zu (vgl. Pressekonferenz der Bundesregierung zum "Aktionsplan Rechtsextremismus", www.youtube.com/watch?v=uUINFCsCDkk, Laufzeit ab 14:00 Min.)?