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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-323943

Zusammenarbeit des Auswärtigen Amtes mit NGOs im Rahmen der Aufnahmeprogramme für Afghanistan

Stage otherUpdated 10d ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist es rechtlich für das Auswärtige Amt vertretbar und politisch ausreichend und angemessen, meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/469 nach den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Afghanistan mit einer Antwort einer anderen Bundesregierung und damit einhergehend mit einer verjährten Antwort aus dem Jahr 2022 zu beantworten, wenn sich gerade in den letzten Monaten Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass einige der dort vertretenden NGOs möglicherweise in strafbare Handlungen verwickelt sind, die zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Steuerzahler und des hiesigen Rechtfriedens sein können, und insbesondere durch die Art der Nichtbeantwortung nach meiner Ansicht der Eindruck entstehen kann, dass das Auswärtige Amt nicht willens oder in der Lage ist, eine Aufklärung zu betreiben oder sogar Straftaten durch dieses Unterlassen verdeckt werden könnten und es ggf. verantwortlich im Sinne dieser Verdeckung oder der Erfüllung von Tatbeständen der Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt im Sinne der §§ 258 und 258a des Strafgesetzbuches sein könnte und es ggf. durch diese Vorgehensweise dem Vertrauen in demokratische Institutionen nach meiner Auffassung massiven Schaden zufügen könnte?