Zusammenarbeit der EU mit Weißrussland im Hinblick auf illegale Migration
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Maßnahmen unterfüttert nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union in Belarus "eine gewisse Vereinbarung bezüglich der Migration", wie der dortige Präsident eine Kooperation umschrieb, die unter anderem Gelder für den Bau von Zentren für "illegale" Migranten sowie für deren Abschiebung vorsieht (dw.com vom 24. Januar 2017, "Streit um Migrantenzentren in Weißrussland"), und welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2011 autorisierten Verhandlungen der Europäischen Kommission über ein Abschiebeabkommen der Europäischen Union mit Belarus (Bundestagsdrucksache 18/1423, Antwort zu Frage 9)?