Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit ausländischen Leiharbeitsagenturen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern arbeitet derzeit die Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektionen und Agenturen) mit Leiharbeitsfirmen zusammen, die nicht in Deutschland ansässig sind (bitte auch Form und Umfang nennen), und wie werden die Regionaldirektionen bzw. Arbeitsagenturen ab dem 1. Mai 2011 mit ausländischen Leiharbeitsagenturen zusammenarbeiten?