Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit der Bundespolizei in der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Verfügt das Bundesministerium des Innern über Informationen darüber, dass der Berliner Senat prüft, die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei in der "Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser (GES)" aufzugeben, wie es in der "Berliner Zeitung" vom 23. Januar 2014 unter der Überschrift "Berlin: Paradies für Menschenhändler" berichtet wurde? <br /> <br /> Welche Konsequenzen hätte eine Aufgabe der Zusammenarbeit mit der GES für die Bundespolizei, und wie bewertet das Bundesministerium des Innern dies?