Zusagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann über die Mindesttiefe der Elbefahrrinne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann, im Rahmen einer Veranstaltung der Kammerunion Elbe/ Oder in Prag am 27. September 2011 eine durchgehende Elbefahrrinne von 1,60 m bis zur tschechischen Grenze zugesagt, wie in verschiedenen Medien und von der Presseagentur dpad am 28. September 2011 berichtet, und falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um die eventuell fehlerhafte Berichterstattung zu korrigieren?<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann getätigten Zusagen zur Mindesttiefe der Elbe umsetzen vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bisher davon ausgeht, dass „[d]ie Unmöglichkeit der Garantie von Mindesttiefen an einem freifließenden Fluss [. . .] keine Ansichtssache, sondern physikalische Tatsache“ sei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, zu Frage 15, Bundestagsdrucksache 17/6874), und plant die Bundesregierung eventuell, den Erhalt der Elbe als freifließenden Fluss aufzugeben, um die Zusagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann zu erfüllen?