Zusage von Corona-Hilfen und aktuelle Rückforderungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung heute zu der in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2020 wiedergegebenen Erklärung des damaligen Bundesministers der Finanzen, wonach die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes nicht zurückgezahlt werden müssen (Zitat: "Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden"), und wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Rückforderungsverfahren die Auswirkungen dieser staatlichen Zusage, die meines Erachtens für viele Unternehmen und Selbständige ein maßgeblicher Faktor war, die Hilfen in Anspruch zu nehmen?