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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-278433

Zurückweisungen von Schutzsuchenden nach Griechenland bzw. Spanien

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Zurückweisungen auf der Grundlage der Verwaltungsabsprachen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Griechenland bzw. Spanien über die Zurückweisung von Schutzsuchenden, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen und einen EURODAC-Treffer der Kategorie 1 aufweisen, sind bislang vollzogen worden (bitte zwischen Griechenland und Spanien, nach Jahren, den drei wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2021 (M 22 E 21.30294), in dem das Vorgehen der Bundespolizei als "eindeutig rechtswidrig" (Randnummer 79) bezeichnet wird, weil ein Asylgesuch im konkreten Fall nicht an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Einleitung des zwingend erforderlichen Dublin-Verfahrens weitergeleitet wurde, obwohl die europarechtlich vorgegebenen Dublin-Regularien nicht durch eine Verwaltungsabsprache ersetzt werden können (Randnummern 85, 88), was nach Feststellungen des Gerichts im Ergebnis dazu führt, dass diese rechtswidrigen Zurückweisungen nach der Verwaltungsabsprache zur Folge haben, dass Deutschland in diesen Fällen für die Asylprüfung zuständig wird (Randnummer 107, bitte nachvollziehbar begründen)?