Zurückweisungen und Misshandlungen von Schutzsuchenden an der kroatisch-bosnischen Grenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht sich die Bundesregierung mit dafür verantwortlich, dass es an der kroatisch-bosnischen Grenze laut aktuellen Medienberichten zu Zurückweisungen und Misshandlungen von Schutzsuchenden kommt (www1.wdr.de/daserste/ monitor/sendungen/pushbacks-102.html), vor dem Hintergrund, dass ich solche illegalen Zurückweisungspraktiken durch Kroatien im Innenausschuss des Deutschen Bundestages mehrfach angesprochen und die Bundesregierung gefragt habe, welche Maßnahmen sie auf EU-Ebene ergreift, um dies zu beenden (vgl. z. B. 78. Sitzung des Innenausschusses vom 18. Dezember 2019, Tagesordnungspunkt 1, in der auch ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung wegen der inakzeptablen Gewalt der kroatischen Grenzpolizei aufforderte, auf den EU-Partner Kroatien einzuwirken und der Vertreter des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage erklärte, dass die Vorfälle auf EU-Ebene nicht thematisiert worden seien und der Bundesinnenminister dies auch bilateral nicht getan habe), und wird sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf EUEbene dafür einsetzen, dass es einen wirksamen und unabhängigen Monitoringmechanismus zur Wahrung von Asyl- und Menschenrechten an den EU-Außengrenzen geben wird, der nicht in der Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten fällt (bitte ausführen)?