Zurückweisungen illegaler Migranten an den Grenzen von EU-Mitgliedstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern bewertet die Bundesregierung die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Schengenraum wie die von Frankreich, Niederlande, Dänemark oder auch Schweden praktizierten Zurückweisungen illegaler Migranten an den Grenzen als unilaterale, unabgestimmte, zulasten Dritter praktizierten nationalen Alleingänge, und auf welcher europarechtlichen oder jeweiligen nationalen Rechtsgrundlage werden diese Zurückweisungen durchgeführt?