Zurückweisungen durch die Bundespolizei an den deutschen Landesgrenzen im Jahr 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Zurückweisungen durch die Bundespolizei an den deutschen Landesgrenzen gab es im bisherigen Jahr 2023, im Vergleich zur Zahl der bei unerlaubten Einreisen aufgegriffenen Personen (bitte auch die Zahl der dabei gestellten Asylgesuche nennen und Angaben zur Grenze zu Österreich, der Schweiz, Polen und Tschechien gesondert aufführen), und wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Bundespolizei, Heiko Teggatz, es seien im Jahr 2022 an der deutsch-österreichischen Grenze mehr als 14.500 Menschen an der Grenze zurückgewiesen worden, "weil entweder kein Asylantrag gestellt worden ist, oder aber eine Wiedereinreisesperre nach Europa vorhanden war, oder bereits Schutz in einem anderen Staat gefunden wurde, oder die Menschen sogar aus sicheren Herkunftsstaaten kommen" (https://assets.deutschlandfunk.de/6f28b783-f4d0-4916-b855-a985211a3e22/original.pdf), vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5674 keine der von Heiko Teggatz genannten drei Fallkonstellationen einer zulässigen Zurückweisung in Fällen eines Asylgesuchs aufgeführt wird und mir insbesondere Zurückweisungen bei Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat klar rechtswidrig zu sein scheinen (bitte so genau wie möglich ausführen und begründen und dabei auf die unterschiedlichen Fallkonstellationen eingehen)?