Zurückweisung illegaler Migranten an den Grenzen von EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern bewertet die Bundesregierung die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Schengenraum wie die von Frankreich, den Niederlanden, Dänemark oder auch Schweden praktizierten Zurückweisungen illegaler Migranten an den Grenzen als unilaterale, unabgestimmte, zulasten Dritter praktizierte nationale Alleingänge, und auf welcher europarechtlichen oder jeweiligen nationalen Rechtsgrundlage werden diese Zurückweisungen durchgeführt?