Zurücknahme von positiv beschiedenen Voranfragen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Rüstungsgütern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden in der Vergangenheit positiv beschiedene Voranfragen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Rüstungsgütern zurückgenommen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt anders entschieden, bzw. wurde diesen im späteren formalen Genehmigungsverfahren nicht entsprochen, und wenn ja, aus welchen Gründen?