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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-252619

Zurückholung eines nach Griechenland zurückgewiesenen afghanischen Asylsuchenden

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was wurde bislang von der Bundesregierung unternommen, um die mit dem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. August 2019 (M 18 E 19.32228) angeordnete Zurückholung eines entsprechend des deutsch-griechischen Zurückweisungsabkommens nach Griechenland zurückgewiesenen afghanischen Asylsuchenden auf Kosten der Bundespolizei umzusetzen (bitte so konkret und ausführlich wie möglich darlegen, mit Datumsangaben, beteiligten Ministerien und Behörden, Erfolg der Maßnahmen usw.), und werden das entsprechende Zurückweisungsabkommen mit Griechenland bzw. direkte Zurückweisungen von an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffenen Asylsuchenden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nachdem das für diese Frage zuständige Gericht diese Zurückweisungen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit als mit EU-Recht unvereinbar angesehen hat, was der rechtlichen Einschätzung von Juristen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, solche Zurückweisungen seien angeblich eindeutig mit dem EU-Recht vereinbar (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/3592), diametral widerspricht (bitte ausführlich begründen)?