Zurückfahren der Glyphosatverwendung durch Förderung alternativer Bewirtschaftungsansätze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen über die jüngst beschlossenen Anwendungsbeschränkungen hinaus hat die Bundesregierung ergriffen, um die Glyphosatverwendung für die bis einschließlich 2023 nach wie vor zulässigen vielfältigen Anwendungsbereiche (vgl. www.bwv-rlp.de/die-beschluesse-zum-insektenschutzpaket/) systematisch durch Förderung alternativer Bewirtschaftungsansätze zurückzufahren, so dass der von der Bundesregierung geplante vollständige GlyphosatAusstieg ab 2024 für die betroffenen Betriebe möglich ist, und welche Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung entsprechend in der kommenden Legislatur ausgebaut werden, um das Ziel eines finalen Ausstiegs bis 2024 zu erreichen?