Zurruhesetzung politischer Beamter aus dem Bereich der Nachrichtendienste (G-SIG: 00000152)
Interpretation des § 36 BBG, Bereinigung des durch Stellenanhebungen entstandenen Mißverhältnisses zwischen der wirklichen und der notwendigen Zahl der politischen Beamten im Bundesamt für Verfassungsschutz