Zur Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
<span>Gefahr uneinheitlicher Regelungen durch Entscheidungskompetenz bei den Bundesländern, Sicherstellung bundesweit einheitlicher Nutzungsmöglichkeit auch für nicht von der Richtlinie erfasste Branchen, Sicherstellung ausreichender Wirtschaftskompetenz, Finanzierung, Stand in anderen EU-Mitgliedstaaten</span>