Zur Praxis und zum Rechtssystem gruppenbezogener Aufenthalts- bzw. Abschiebungsregelungen
<span>Herstellung des Einvernehmens zwischen dem Bundesinnenministerium und den Ländern nach § 23 Aufenthaltsgesetz bei Abschiebungsstopp v. a. nach Irak, Afghanistan, Kosovo, Guinea und Iran, Anzahl und Status der in Deutschland lebenden Personen aus diesen Ländern, Abschiebungen und freiwillige Ausreisen seit 2000, einschränkende Auslegung durch die Exekutive, Wirksamkeit des Abschiebungsschutzes und Änderungsbedarf, subsidiärer Schutz nach Artikel 15c der EU-Abschiebungsrichtlinie wegen drohender individueller Gefahr für Leib und Leben</span>