Zuordnung von fremdenfeindlichen sowie antisemitischen Straftaten zum Phänomenbereich Rechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher terminierten Sitzung der Arbeitsgruppe Qualitätskontrolle soll die mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern getroffene Vereinbarung "fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich Rechts zuzuordnen, wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben" aufgehoben werden, und wie lautet die genaue Begründung dazu im Wortlaut (www.faz.net/aktuell/politik/inland/nancy-faeserwill-antisemitische-straftaten-und-hintergruendegenauer-erfassen-19253607.html)?