Zuordnung der sicherheitstechnisch wichtigen Hilfssysteme der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Jeweils welcher Sicherheitsebene sind die sicherheitstechnisch wichtigen Hilfssysteme der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C – insbesondere das Steuerluftsystem – genehmigungsrechtlich oder laut Betriebshandbuch zugeordnet (bitte differenzierte Angabe nach genehmigungsrechtlich und Betriebshandbuch), und jeweils welche sicherheitstechnisch wichtigen Hilfssysteme der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C sind räumlich nicht getrennt (bitte vollständige Angabe; vgl. fehlende Angabe hierzu in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 18/4888)?