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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-322758

Zuordnung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zum Rechtsbegriff des überragenden öffentlichen Interesses

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Ausmaß erkennt die Bundesregierung aktuell die Notwendigkeit, die "nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr" (z. B. eine Feuerwache) &ndash; u. a. in Angelegenheiten von gewidmeten Grundstücken &ndash; künftig dem Rechtsbegriff des "überragenden öffentlichen Interesses" zuzuordnen, und falls die Bundesregierung hierfür keinen Handlungsbedarf sieht, welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht gegen eine solche Zuordnung?