Zumutbarkeit der Passverlängerung durch afghanische Vertretungen für afghanische Schutzberechtigte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auswirkungen hat es auf die aufenthaltsrechtliche Frage, ob es afghanischen Staatsangehörigen, insbesondere anerkannt Schutzberechtigten, zuzumuten ist, zur Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses oder wegen anderer konsularischer Dienste in der afghanischen Botschaft bzw. in einem afghanischen Konsulat vorzusprechen, wenn Vertreter der Taliban diese konsularischen Dienste beaufsichtigen bzw. organisieren und damit Zugang zu entsprechenden Daten erhalten, und hat das Bundesministerium des Inneren den Bundesländern zu dieser Frage bereits Hinweise bzw. Handlungsempfehlungen übermittelt, und wenn ja, welche (bitte mit Datum ausführen)?