Zum Schutz der Allgemeinheit vor Einzelinteressen - Für eine echte Europäische Bankenunion
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Start des Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) mit Bankenabwicklungsfonds inklusive Letztabsicherungsinstrument (backstop) zeitgleich zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) spätestens Anfang 2015, Mitentscheidung des EU-Parlaments, Abwicklungsentscheidungen durch das SRM-Board unabhängig von nationalen Interessen, Beteiligung privater Gläubiger, Höhe und Ausgestaltung der Bankenabgabe, Schuldenbremse für Banken (leverage ratio)<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, KOM(2013) 520 endg., Ratsdok. 12315/13 (BR-Drs 592/13)