Zum menschenrechtlichen Engagement Deutschlands im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie
Zusammenarbeit zwischen Deutschland bzw. der EU und den zentralasiatischen Ländern im Bereich der Menschenrechte, Entwicklung der Menschenrechtsdialoge, Aufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen, Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Haftbedingungen und Folter, Umsetzung der VN-Antifolterkonvention, Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit, Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, Durchführung von Wahlen, Bildungswesen und EU-Bildungsinitiative, Reise- und Bewegungsfreiheit, Präsenz von China und Russland in Zentralasien<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)