Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen von 1975
Beiträge der Bundesregierung zur Sicherheitsverbesserung brasilianischer Atomanlagen, Export von Uranhexafluorid und Brennstäben sowie brasilianische Natururantransporte per Bahn im Transitverkehr seit 11.03.2011, Gewährung von Ausfuhrbürgschaften bzw. Hermesdeckungen, Inkraftsetzung des IAEO-Zusatzprotokolls, Überprüfung, ggf. Kündigung oder Novellierung des Atomabkommens, Kündigungsfrist, Aussagen und Positionen des designierten Staatspräsidenten Jair Bolsonaro, Konsequenzen für die G20-Zusammenarbeit und das Pariser Klimaabkommen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)