Zuleitung des Entwurfs der Düngeverordnung an den Bundesrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Entwurf der Düngeverordnung aufgrund der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin oder aufgrund eines Bundesministerinnenentscheids direkt dem Bundesrat zugeleitet worden, anstatt vorab einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Novellierung der Düngeverordnung – im Gegensatz zur Novellierung im Jahr 2017 – kein Vorgang von "allgemein-politischer Bedeutung" darstellt, wonach nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eine Kabinettsbefassung entbehrlich wäre?